21 January 2026, 18:25

Euskirchen führt Einkommensgruppe B ein – mehr Chancen auf geförderten Wohnraum

EinBlueprint des Hochschulgebäudes Berlin, das einen detaillierten Grundriss mit zahlreichen Räumen und begleitenden Text zeigt, der das Layout beschreibt.

Euskirchen führt Einkommensgruppe B ein – mehr Chancen auf geförderten Wohnraum

Euskirchen erweitert bezahlbaren Wohnraum: Einkommensgruppe B für geförderte Wohnungen wieder eingeführt

Euskirchen baut sein Angebot an bezahlbarem Wohnraum aus und führt dafür die Einkommensgruppe B für geförderte Wohnungen wieder ein. Mit diesem Schritt sollen mehr Haushalte Zugang zu günstigeren Wohnungen mieten erhalten. Sowohl Einwohner als auch Externe haben nun klarere Möglichkeiten, über die städtischen Programme Wohnungsförderung zu beantragen.

Wer in Euskirchen eine geförderte Wohnung mieten möchte, benötigt zunächst einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Stadt stellt diese Bescheinigungen für zwei Einkommensgruppen aus: A und B. Die kürzlich wieder eingeführte Einkommensgruppe B ermöglicht es Haushalten mit etwas höherem Einkommen, ebenfalls Anspruch auf sozialen Wohnraum zu haben.

Für einen WBS der Einkommensgruppe B müssen Antragsteller die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen gleichgestellten Status besitzen und in Nordrhein-Westfalen wohnen. Das Haushaltseinkommen darf dabei bestimmte, vom Land festgelegte Grenzen nicht überschreiten – etwa 35.000 bis 45.000 Euro pro Jahr für eine Einzelperson, wobei die Obergrenzen für größere Haushalte angepasst werden. Die Bearbeitung der Anträge übernimmt das Wohnungsamt Euskirchen, das Nachweise über Einkommen und Wohnsitz verlangt. Zudem führt die Stadt ein Wohnungssuchendenregister für Personen mit gültigem WBS, die aktiv nach einer Wohnung suchen. Wer die Kriterien für die Einkommensgruppen A oder B erfüllt, kann sich dort eintragen lassen. Bei Fragen zum Register wenden sich Interessierte an Frau Ohlerth unter +49 2251 14-241 oder [email protected].

Künftige öffentlich geförderte Wohnprojekte in Euskirchen werden eine Mischung aus verschiedenen Wohnungen umfassen: Ein Teil bleibt den Einkommensgruppen A und B vorbehalten, andere werden zu marktüblichen Mieten angeboten. Dieses Modell soll bezahlbaren Wohnraum mit den allgemeinen Bedürfnissen des Wohnungsmarkts in Einklang bringen. Bei allgemeinen Fragen zum WBS oder zu den Einkommensgruppen steht das Bürgerbüro unter +49 2251 14-520/521 oder [email protected] zur Verfügung. Externe sollten sich an ihre lokale Gemeindeverwaltung oder die Kreisverwaltung Euskirchen wenden, um Beratung zu erhalten.

Durch die Neuerungen können nun mehr Haushalte in Euskirchen Anspruch auf geförderten Wohnraum haben. Das Wohnungssuchendenregister und die erweiterte Einkommensgruppe B bieten klarere Wege zu bezahlbarem Wohnungen mieten. Die Stadtverantwortlichen raten allen Berechtigten, die Angebote zu nutzen und bei Bedarf die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.