Eurowings verliert Prozess wegen irreführender CO₂-neutraler Flugwerbung
Mark BolnbachRichterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend - Eurowings verliert Prozess wegen irreführender CO₂-neutraler Flugwerbung
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Eurowings Kunden mit Behauptungen über CO₂-neutrale Flüge in die Irre geführt hat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, die Werbung der Airline sei irreführend, ließ jedoch Teile der Kampagne bestehen. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der neue EU-Vorschriften gegen Greenwashing ab 2026 die Regeln weiter verschärfen werden.
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), der gegen Online-Buchungsanzeigen von Eurowings vorging. Darin hieß es, Reisende könnten Flüge durch einen Aufpreis von neun Euro für Klimaprojekte "klimaneutral" gestalten. Das Gericht befand, dass die Begriffe "CO₂-neutral" und "klimaneutral" synonym verwendet wurden und so den falschen Eindruck erweckten, sämtliche Emissionen würden vollständig ausgeglichen.
Ein früheres Urteil des Landgerichts Köln hatte die Klage abgewiesen, doch das Düsseldorfer Gericht hob diese Entscheidung in der Berufung auf. Weitere Revisionen lehnte es jedoch ab, sodass Eurowings nur noch der Gang zum Bundesgerichtshof bleibt. Unbeanstandet blieb hingegen ein anderer Teil der Kampagne, der nachhaltige Flugkraftstoffe bewirbt. Diese Formulierung stuft das Gericht als klar und nicht täuschend ein.
Das Urteil folgt einer branchenweiten Initiative vom November 2025, als sich Eurowings und 20 weitere europäische Airlines verpflichteten, irreführende Nachhaltigkeitsversprechen zu vermeiden. Die von der EU-Kommission bekannt gegebene Vereinbarung verbietet es Fluggesellschaften, den Eindruck zu erwecken, dass Verbraucherbeiträge die Emissionen eines bestimmten Fluges vollständig neutralisieren oder ausgleichen könnten. Noch strengere EU-Anti-Greenwashing-Gesetze, die im September 2026 in Kraft treten, werden solche Praktiken künftig ganz unterbinden – was einen möglichen juristischen Erfolg von Eurowings langfristig bedeutungslos macht.
Die Düsseldorfer Entscheidung zwingt Eurowings nun, seine Werbestrategie zu überarbeiten. Die Airline darf nicht länger den Anschein erwecken, eine geringe Zusatzgebühr könne Flugemissionen vollständig kompensieren. Angesichts der bevorstehenden EU-Verschärfungen unterstreicht das Urteil den Trend zu transparenteren und präziseren Umweltaussagen in der gesamten Luftfahrtbranche.