Erste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen-Buer
Laila SchomberErste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen-Buer
Opfer des Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen erhalten nun über ihre Hausratversicherungen Entschädigungszahlungen. Bei dem spektakulären Raubüberfall Ende Dezember waren fast alle 3.250 Schließfächer in der Filiale Gelsenkirchen-Buer aufgebrochen worden. Rechtliche Schritte haben nun für einige Geschädigte erste Auszahlungen ermöglicht.
Die ersten Entschädigungen erfolgten nach erfolgreichen Klagen, die von Anwälten vertreten wurden. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erstritt für elf Mandanten insgesamt rund 250.000 Euro – im Schnitt erhielt jeder Betroffene etwas mehr als 22.000 Euro. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen weiteren Geschädigten eine Zahlung von etwa 20.000 Euro.
Ausschlaggebend für den Erfolg war in diesen Fällen die lückenlose Dokumentation der eingelagerten Wertgegenstände. Ohne entsprechende Nachweise wären viele Ansprüche kaum durchsetzbar gewesen. Allerdings verfügten nicht alle Opfer über eine zusätzliche Hausratversicherung, die Verluste aus Schließfächern abdeckt – sie bleiben damit ohne Entschädigungsmöglichkeit.
Neben den Versicherungsansprüchen wurden zudem zwei Klagen gegen die Sparkasse beim Landgericht Essen eingereicht. Jedes Schließfach der Bank ist zwar über eine Zusatzversicherung in Höhe von etwa 10.300 Euro abgesichert, doch bisher führte dies nicht zu direkten Zahlungen seitens des Instituts.
Der Einbruch betraf nahezu jedes Fach in der Filiale, doch nun erhalten erste Geschädigte eine Entschädigung. Rechtliche Schritte und Versicherungsleistungen bringen zwar teilweise Erleichterung, doch für viele bleibt eine Deckungslücke. Die Urteile in den anhängigen Klagen gegen die Sparkasse könnten weitere Möglichkeiten zur Schadensregulierung für die noch wartenden Opfer eröffnen.






