18 December 2025, 16:29

Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass kaum eine Chance auf Staatsbürgerschaft

Nahaufnahme einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Urteil: In der Regel muss für die Einbürgerung in Deutschland die Identität nachgewiesen werden - Einbürgerung in Deutschland: Ohne Pass kaum eine Chance auf Staatsbürgerschaft

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein 1994 in Syrien geborener Mann ist mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gescheitert, nachdem er sich geweigert hatte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass Pässe weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsprüfung bei Einbürgerungen darstellen. Sein Fall begann 2014, als er nach Deutschland zog und später über den Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen die Staatsangehörigkeit beantragte.

Der Mann hatte zunächst beim Kreis Mettmann die Einbürgerung beantragt, doch die lokalen Behörden lehnten seinen Antrag ab. Ihre Begründung war eindeutig: Er hatte keinen Versuch unternommen, einen syrischen Pass zu beschaffen – ein Dokument, das das Gericht als "staatlich ausgestelltes Papier mit internationaler Anerkennung" bezeichnete. Solche Pässe bestätigen rechtlich verbindlich die Staatsangehörigkeit und persönlichen Daten nach internationalen Standards.

Das Urteil unterstreicht, dass Pässe der maßgebliche Standard für die Identitätsprüfung in Einbürgerungsverfahren sind. Wer keinen vorlegen kann, muss nachweisen, dass er ihn nicht erlangen kann, und gültige Alternativen vorbringen. Über den Antrag des Syrers wird weiterhin nicht abschließend entschieden, da das untere Gericht die Unterlagen erneut prüft.