17 February 2026, 06:23

Dresdens Schulbuslinie DIN 1 wird 2025 exklusiv für berechtigte Schüler

Eine Gruppe von Schulbussen fährt auf einer Straße mit hohen Gebäuden entlang, mit Menschen auf dem Gehweg, Bäumen, Laternenmasten und einer Fahne mit einem Mast im Hintergrund, unter einem sichtbaren Himmel.

Dresdens Schulbuslinie DIN 1 wird 2025 exklusiv für berechtigte Schüler

Dresden passt Schulbuslinie DIN 1 an Landesvorgaben an

Die Stadt Dresden hat die Schulbusroute DIN 1 an die geltenden Verkehrsregelungen des Landes angepasst. Die Änderung folgt einem Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2021, mit dem eine vorübergehende Ausnahme für Kinder ohne gesetzlichen Anspruch auf kostenlosen Transport aufgehoben wurde. Ab dem Schuljahr 2025/26 werden auf der Strecke nur noch berechtigte Schülerinnen und Schüler befördert.

Die Entscheidung der Stadt entspricht der Schülerfahrkostenverordnung von Sachsen. Demnach haben Grundschulkinder nur dann Anspruch auf bezuschussten Transport, wenn ihr Wohnort mehr als zwei Kilometer von der nächstgelegenen Schule entfernt liegt. Für die Hagenschule steht demnächst eine Bedarfsprüfung an, um die Anspruchsberechtigung zu klären.

Bei einer Informationsveranstaltung am 18. November 2025 erläuterten Vertreter der Stadt den betroffenen Eltern die rechtlichen Grundlagen. Bürgermeister Simon Panke betonte, dass man schwierige Nachrichten lieber persönlich übermittele. Zudem ging die Verwaltung auf Bedenken ein, dass durch die Änderung mehr "Eltern-Taxis" unterwegs sein könnten, und prüfte die Routen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.

Die Einführung kostenpflichtiger Bustickets wurde aus finanziellen, organisatorischen und Gründen der Chancengleichheit verworfen. Stattdessen sollen Berechtigungskarten für ein transparentes und faires System sorgen. Die Verwaltung dankte den Eltern für ihre Zusammenarbeit, wies aber gleichzeitig auf die Notwendigkeit hin, die landesweiten Vorgaben einzuhalten.

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Die Anpassungen treten mit dem Schuljahr 2025/26 in Kraft. Auf der Linie DIN 1 bleiben dann nur noch Haltestellen für Schülerinnen und Schüler mit gesetzlichem Anspruch erhalten. Die Stadt bittet die Eltern, die Änderungen als Teil der verbindlichen Landesregelungen zu akzeptieren.