Deutschland schiebt verurteilte Straftäter nach Syrien und Afghanistan ab – Kritik wächst
Laila SchomberDeutschland schiebt verurteilte Straftäter nach Syrien und Afghanistan ab – Kritik wächst
Deutschland hat damit begonnen, verurteilte Straftäter nach Syrien und Afghanistan abzuschieben. Dies geschieht auf Grundlage neuer Abkommen mit beiden Ländern und markiert einen Kurswechsel in der Migrationspolitik. Die ersten Fälle wurden in den vergangenen Wochen vollzogen. Kritiker warnen jedoch, dass die Abschiebungen künftig auch gesetzestreue Personen erfassen könnten – sofern die Pläne der aktuellen Koalition umgesetzt werden.
Das Bundesinnenministerium bestätigte, dass kürzlich zwei Männer abgeschoben wurden – einer nach Syrien, der andere nach Afghanistan. Der nach Syrien abgeführte Mann war wegen schweren Raubs, Körperverletzung und Erpressung verurteilt worden. Die Abschiebung nach Afghanistan folgte auf frühere Überstellungen im Sommer, während die Gespräche mit Syrien zuvor ins Stocken geraten waren.
Innenminister Alexander Dobrindt setzt sich seit Langem für diese Abschiebungen ein und hatte mit beiden Staaten entsprechende Vereinbarungen ausgehandelt. Die Abkommen ermöglichen die regelmäßige Abschiebung von Straftätern und als gefährlich eingestuften Personen. Syrien bleibt jedoch unter dem Übergangspräsidenten Ahmed al-Sharaa, einem ehemaligen Dschihadistenführer mit Verbindungen zur al-Nusra-Front, instabil. Trotz seiner Treffen mit westlichen Staatschefs, darunter US-Präsident Trump, halten Gewalt und Massaker im Land unvermindert an.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte kürzlich, Syrien erfülle nicht länger die Voraussetzungen für Asyl in Deutschland. Diese Aussage hat Befürchtungen ausgelöst, es könnte zu Massenabschiebungen kommen – auch unter Geflüchteten, die keine Straftaten begangen haben. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsorganisationen lehnen die Pläne entschieden ab und verweisen auf schwere Risiken für die Betroffenen.
Die jüngsten Abschiebungen unterstreichen die verschärfte Haltung Deutschlands in der Migrationsfrage. Mit den nun geschlossenen Abkommen ist mit weiteren Rückführungen in beide Länder zu rechnen. Rechtliche Klagen und politischer Widerstand könnten jedoch darüber entscheiden, wie weit die Maßnahme über verurteilte Straftäter hinaus ausgedehnt wird.