Bonn führt ab September präventive Polizeikontrollen ohne Verdacht ein
Kirsten HentschelBonn führt ab September präventive Polizeikontrollen ohne Verdacht ein
Ab dem 1. September 2025 führt die Polizei in Bonn eine neue präventive Maßnahme ein. Die „Strategische Fahndung“, die von der örtlichen Behördenleitung genehmigt wurde, räumt Beamten für 28 Tage erweiterte Befugnisse ein. Dazu gehören Kontrollen und Durchsuchungen ohne vorherigen Verdacht auf Fehlverhalten.
Die Initiative geht auf einen Antrag der Kriminalitätsdirektion der Bonner Polizei zurück. Sie stützt sich auf das Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen, das solche Maßnahmen zur Kriminalprävention zulässt. Die Behörden müssen dabei stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.
Im Rahmen der Strategischen Fahndung dürfen Beamte Personen anhalten, um deren Identität zu überprüfen. Zudem sind sie berechtigt, persönliche Gegenstände und Fahrzeuge zu kontrollieren. Für diese Überprüfungen ist kein konkreter Verdacht erforderlich.
Die Maßnahme gilt bis zum 28. September 2025. In diesem Zeitraum verfügt die Polizei über größere Handlungsspielräume, um in öffentlichen Bereichen Kontrollen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit bei gleichzeitiger Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.






