Bochumer wegen sexuellen Missbrauchs an 14-Jähriger zu Haft verurteilt
Laila SchomberBochumer wegen sexuellen Missbrauchs an 14-Jähriger zu Haft verurteilt
Ein 35-jähriger Mann aus Bochum ist wegen sexuellen Missbrauchs eines 14-jährigen Mädchens zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht stuft die Taten, zu denen auch sadomasochistische Praktiken und Schläge gehörten, als "besonders erniedrigend" ein, bewertete sie jedoch nicht als Vergewaltigung. Das Opfer, eine Schülerin mit Förderbedarf, leidet weiterhin unter schweren Traumata und hat seit dem Vorfall die Schule nicht mehr besucht.
Der Missbrauch begann, nachdem der Angeklagte das Mädchen über einen Online-Chat kontaktiert hatte. Er vereinbarte ein Treffen mit ihr und zwang sie während einer dreistündigen Autofahrt zu seiner Wohnung zu sexuellen Handlungen. Die Gewalt eskalierte, es kam zu Schlägen und entwürdigendem Verhalten.
Das Gericht hörte die Aussage des Opfers per Videozuschaltung an und stellte fest, dass sie kommunikativ wirkte. Dennoch kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Angeklagte davon ausgehen durfte, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen – trotz der Entwicklungsverzögerungen des Mädchens. Da das Opfer dem Eindringen nicht ausdrücklich mit "Nein" widersprochen hatte, wurde die Tat nach deutschem Recht als sexueller Missbrauch und nicht als Vergewaltigung gewertet.
Die Anwältin des Opfers hatte eine siebenjährige Haftstrafe gefordert und auf das Ausmaß des zugefügten Leids verwiesen. Doch das Landgericht verhängte eine kürzere Strafe, die die rechtliche Unterscheidung zwischen Missbrauch und Vergewaltigung bei Minderjährigen widerspiegelt. Die Taten des Angeklagten wurden zwar als ausbeuterisch verurteilt, doch das Urteil zeigt die Schwierigkeiten auf, fehlende Einwilligung nachzuweisen, wenn die Widerstandsfähigkeit des Opfers beeinträchtigt ist.
Das Mädchen ist durch die Tat tief traumatisiert und konnte seine schulische Laufbahn nicht fortsetzen. Das Urteil anerkennt zwar die Schwere des Missbrauchs, spiegelt aber auch die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sexualstraftaten gegen Minderjährige in Deutschland wider. In den letzten Jahren gab es zwar keine größeren Gesetzesreformen, doch die öffentliche und justizielle Auseinandersetzung mit Machtungleichgewichten in solchen Fällen hat zugenommen.






