Bistum Münster reformiert Kita-Finanzierung mit drei neuen gGmbHs bis 2027
Kirsten HentschelBistum Münster reformiert Kita-Finanzierung mit drei neuen gGmbHs bis 2027
Das Bistum Münster reformiert die Unterstützung seiner 660 Kindertageseinrichtungen. Bis 2027 übernehmen drei neue regionale gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbHs) die finanziellen und administrativen Aufgaben. Ziel der Umstrukturierung ist es, die langfristige Finanzierung zu sichern und gleichzeitig die Belastung für die örtlichen Kirchengemeinden zu verringern.
Die Neuordnung folgt Änderungen bei der Landesförderung durch das KibiZ-Gesetz, das die Finanzierung von Kindertagesstätten regelt. Um sich anzupassen, muss das Bistum das rechtliche und finanzielle Gerüst seiner frühkindlichen Bildungsangebote umgestalten. Im Haushalt 2026 sind dafür insgesamt 39,5 Millionen Euro für den Übergang vorgesehen.
Es werden drei regionale gGmbHs gegründet: Eine für den Niederrhein, eine für die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf. Eine dritte, übergeordnete gGmbH soll dem Bistum ermöglichen, flexibel auf politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren.
Jede Pfarrei muss der Übertragung ihrer Kindertageseinrichtung an die neue Struktur zustimmen. Derzeit finden Gespräche mit den Verantwortlichen vor Ort statt, um rechtliche, finanzielle, personelle und operative Fragen zu klären. Während die administrativen Aufgaben auf die gGmbHs übergehen, bleiben die Gemeinden eng mit ihren Kindertagesstätten verbunden.
Das neue System soll die finanzielle Stabilität der Einrichtungen gewährleisten und den Verwaltungsaufwand für die Kirchengemeinden verringern. Das Bistum erwartet, dass die Reform ein anpassungsfähigeres und zukunftsfestes Modell für die frühkindliche Bildung schafft. Die Umsetzung wird bis 2027 fortgeführt.






