Bielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei britischem Reiseantrag
Linus JesselBielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei britischem Reiseantrag
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es einen Reiseantrag für Großbritannien stellte. Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, nachdem ihnen während des Bezahlvorgangs verdächtige Gebühren aufgefallen waren. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Risiken für Reisende, die online eine elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) beantragen.
Das Paar hatte seine Bewerbung mit einer Online-Suche nach der ETA begonnen. Auf einer Website, die es für offiziell hielt, gab es persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein. Bei der Zahlungsabwicklung stieg der Gesamtbetrag plötzlich auf etwa 240 Euro – deutlich über den eigentlichen Gebühren von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch geworden, verweigerten sie die Transaktion. Ihre Bank sperrte daraufhin die Karte, um weiteren Betrug zu verhindern. Die Verbraucherzentrale Deutschland wies in der Folge darauf hin, dass Anträge ausschließlich über das offizielle britische Regierungsportal unter https://www.gov.uk/eta gestellt werden sollten.
Die ETA ist seit fast einem Jahr für die Einreise nach Großbritannien verpflichtend. Anträge müssen direkt bei den britischen Behörden eingereicht werden, doch Betrugsversuche mit gefälschten Websites halten sich hartnäckig. Zwar gibt es für 2025 keine offiziellen Polizeistatistiken zu ETA-bezogenem Betrug in Deutschland, doch ein Medienbericht vom Juni 2025 warnte vor wiederkehrenden Visabetrügereien mit gefälschten Internetseiten.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Bielefelder Paar den Betrugsversuch vereiteln. Ihr Fall dient als Mahnung, vor der Eingabe von Zahlungsdaten die Seriosität von Websites zu prüfen. Die offiziellen Hinweise betonen, ausschließlich das britische Regierungsportal zu nutzen, um nicht Opfer ähnlicher Maschen zu werden.






