BGH-Urteil beendet jahrelangen Postbank-Streit mit Deutsche-Bank-Aktionären
Linus JesselBGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH-Urteil beendet jahrelangen Postbank-Streit mit Deutsche-Bank-Aktionären
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank ist mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Ende gegangen. Das höchste deutsche Gericht gab den Anlegern recht und bestätigte, dass das Übernahmeangebot der Bank aus dem Jahr 2010 unangemessen war. Die Entscheidung setzt den Schlusspunkt unter einen Konflikt, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hinzog.
Ausgelöst wurde der Streit, nachdem die Deutsche Bank die Postbank 2008 übernommen hatte und 2010 ein formelles Kaufangebot vorlegte. Dreizehn ehemalige Aktionäre klagten, sie seien benachteiligt worden, da sie lediglich 25 Euro pro Aktie erhalten hätten – statt der 57,25 Euro, die der Kurs ihrer Meinung nach vor dem Deal wert gewesen sei. Kern ihrer Argumentation war die Frage, ob die Deutsche Bank bereits früher die Kontrolle über die Postbank erlangt und damit den späteren Angebotspreis unrechtmäßig gedrückt habe.
Das Oberlandesgericht Köln hatte den Klägern zunächst recht gegeben, woraufhin die Deutsche Bank Berufung einlegte. Der BGH wies diese jedoch zurück und bestätigte das vorherige Urteil in vollem Umfang. Trotz der Niederlage teilte die Bank mit, das Urteil habe keine finanziellen Auswirkungen, da die erforderlichen Entschädigungszahlungen bereits Rückstellungen gebildet worden seien.
Mit dem Beschluss steht nun fest, welche Entschädigung den ehemaligen Aktionären zusteht – und beendet damit Jahre des juristischen Ringens. Zusätzliche Kosten drohen der Deutschen Bank nicht, da die Mittel bereits vorsorglich zurückgelegt wurden. Der Fall ist damit durch die endgültige Entscheidung des BGH abgeschlossen.






