04 April 2026, 14:15

Betreiber von Datei-Hosting-Dienst wegen massiver Urheberrechtsverletzungen vor Gericht

Schwarzes und weißes Ticket für das Theatre du Chateau d'Eau in Juarez, Mexiko mit gedrucktem Text.

Illegal Distribution of Movies and Series: Two Years' Probation in Aachen - Betreiber von Datei-Hosting-Dienst wegen massiver Urheberrechtsverletzungen vor Gericht

Ein 59-jähriger Betreiber eines Datei-Hosting-Dienstes steht wegen des Vorwurfs vor Gericht, mehr als 30.000 urheberrechtlich geschützte Filme und Fernsehsendungen ohne Erlaubnis verbreitet zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Aktivitäten zwischen Oktober 2014 und Oktober 2019, obwohl die Plattform bereits seit 2008 in Betrieb war. Ein Urteil steht noch aus, sodass der Ausgang des Prozesses vorerst ungewiss bleibt.

Der Dienst ermöglichte Nutzern das Hochladen und die Verbreitung geschützter Inhalte, wobei teilweise Gebühren für den Zugriff erhoben wurden. Auf dem Höhepunkt seiner Nutzung speicherte die Plattform bis zu 20 Millionen Gigabyte an Daten. Während der elfjährigen Laufzeit soll der Betreiber nach Angaben über 64 Millionen Euro eingenommen haben.

Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine zweijährige Bewährungsstrafe und begründete dies mit dem Ausmaß der Operation, das eine harte Strafe rechtfertige. Die Verteidigung hingegen schlug eine kürzere Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten vor. Beide Seiten trugen ihre Argumente vor, doch eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Während dieser Prozess läuft, haben weiter gefasste EU-Vorschriften – wie der 2024 in Kraft getretene Digital Services Act – die Verantwortung von Online-Plattformen neu definiert. Unternehmen wie Apple und Meta wurden bereits nach diesen neuen Regeln mit Bußgeldern belegt, auch wenn es keine direkten Verbindungen zwischen diesem Fall und ähnlichen Streitigkeiten in anderen deutschen Bundesländern gibt.

Nun muss das Gericht die vorgebrachten Argumente abwägen, bevor es sein Urteil fällt. Angesichts der Millionenumsätze und der Tausenden unrechtmäßig verbreiteten Werke könnte das Ergebnis richtungsweisend für künftige Fälle sein. Die Entscheidung wird zudem zeigen, wie deutsche Gerichte die Durchsetzung des Urheberrechts im Einklang mit den sich weiterentwickelnden digitalen Gesetzen der EU auslegen.

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