Berlin und andere Bundesländer erweitern KI-Überwachung durch neue Polizeigesetze
Linus JesselBerlin und andere Bundesländer erweitern KI-Überwachung durch neue Polizeigesetze
Die Bundesländer in Deutschland erweitern die Befugnisse der Polizei um KI-gestützte Überwachung. Neue Gesetze ermöglichen den Behörden nun, Personendaten von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen zur Schulung künstlicher Intelligenzsysteme zu nutzen. Die jüngste Änderung des Berliner Polizeigesetzes markiert den neuesten Schritt in diesem wachsenden Trend.
Das Berliner Abgeordnetenhaus, geführt von einer Koalition aus CDU und SPD, billigte Änderungen am Berliner Polizeigesetz (ASOG). Die Aktualisierung gestattet es, KI-Überwachungstools mit Personendaten zu trainieren, die aus öffentlichen Videoaufzeichnungen und Polizeidatenbanken stammen. Dazu zählen Informationen über Täter, Verdächtige, Opfer und Zeugen.
Nordrhein-Westfalen hatte bereits früher eine ähnliche Novelle verabschiedet, die es der Polizei ermöglicht, Personendaten in KI-Systeme einzuspeisen. Diese Gesetze ermöglichen den Einsatz kommerzieller Tools wie Gesichtserkennungssoftware, die auf große Datensätze angewiesen sind, um präzise zu funktionieren.
Andere Bundesländer ziehen nach. Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen haben entweder vergleichbare Gesetze eingeführt oder planen diese. Der sächsische Entwurf geht noch weiter: Er erlaubt Drohnen, Aufnahmen im Inneren fahrender Fahrzeuge zu machen – und das ohne konkreten Verdacht auf Fehlverhalten.
Die neuen Regelungen geben der Polizei einen erweiterten Zugang zu Personendaten für das Training von KI. Überwachungssysteme greifen nun auf einen größeren Pool an Informationen zurück, darunter Daten aus öffentlichen Kameras und behördlichen Akten. Diese Änderungen spiegeln einen Wandel hin zu automatisierter Überwachung in mehreren deutschen Bundesländern wider.