11 February 2026, 20:22

Abgelehnt, verurteilt, geduldet: Wie ein Bosnier seit 20 Jahren in Köln bleibt

Ein Plakat mit einer detaillierten Karte von Serbien und den Balkanstaaten mit der Inschrift "Migration der Serben in die Balkanstaaten aus Weißserbien" oben prominent dargestellt.

Abgelehnt, verurteilt, geduldet: Wie ein Bosnier seit 20 Jahren in Köln bleibt

Ein bosnischer Mann, der in Köln lebt, hält sich seit mehr als zwei Jahrzehnten in Deutschland auf – trotz abgelehntem Asylantrag und mehreren Strafverurteilungen. Huso B., der 2003 nach Deutschland kam, erhält weiterhin staatliche Leistungen und entgeht der Abschiebung wegen familiärer Bindungen. Sein Fall hat nun eine offizielle Prüfung durch die Kölner Behörden ausgelöst.

Huso B. reiste erstmals 2003 nach Deutschland ein, doch sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Dennoch blieb er in Köln mit einer Duldung – einem vorläufigen Abschiebestopp, der oft aus Gründen des Familienschutzes oder Kindeswohls erteilt wird. Seine zehnköpfige Familie bezieht derzeit monatlich 7.250,77 Euro an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Laut Polizeiakten ist Huso B. seit 2010 wegen verschiedener Betrugsdelikte bekannt und mehrfach verurteilt worden. Zuletzt wurde ihm vorgeworfen, eine Drogeriekette mit Geschenkgutscheinen zu betrügen. Obwohl sein Einspruch gegen die Abschiebung gescheitert ist, wurde er nicht ausgewiesen, weil seine in Deutschland geborenen Kinder hier leben.

Der Fall sorgte für größere Aufmerksamkeit, nachdem lokale Medien über die anhaltende finanzielle Unterstützung trotz seiner Vorstrafen berichteten. Daraufhin ordnete Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine interne Verwaltungsprüfung an. Unterdessen bearbeitet das Kölner Ausländeramt 1.080 laufende Fälle von freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen. Aus offiziellen Zahlen für 2025 geht hervor, dass in diesem Jahr 245 Personen aus Köln abgeschoben wurden, darunter 130 verurteilte Straftäter.

Die Überprüfung von Huso B.s Fall soll klären, wie Entscheidungen über Abschiebeaussetzungen – insbesondere bei familiären Bindungen – getroffen werden. Sein Schicksal spiegelt die allgemeinen Herausforderungen wider, rechtliche Verpflichtungen mit humanitären Gesichtspunkten in Einklang zu bringen. Die Ergebnisse der Untersuchung könnten künftig die Bearbeitung ähnlicher Fälle in Köln beeinflussen.