11 April 2026, 20:12

1N Telecom täuscht Telekom-Kunden mit gefälschten Vertragsverlängerungen

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien benennt.

1N Telecom täuscht Telekom-Kunden mit gefälschten Vertragsverlängerungen

Kunden in ganz Deutschland berichten von Täuschung durch 1N Telecom – sie unterschrieben Verträge in dem Glauben, ihre bestehenden Verträge mit der Deutschen Telekom zu verlängern. Viele stellten später fest, dass ihr ursprünglicher Service gekündigt und durch einen neuen, unerwünschten Vertrag ersetzt worden war. Nun fordert ein zweites Unternehmen Zahlungen von ihnen – selbst nach Stornierung oder Anfechtung der Verträge.

Die Probleme begannen, als 1N Telecom Kunden der Deutschen Telekom mit unaufgeforderten Angeboten ansprach. Manche erhielten gefälschte Gewinnspielbenachrichtigungen oder aufdringliche Werbung, andere wurden dazu gebracht, Dokumente zu unterzeichnen, die sie für routinemäßige Vertragsverlängerungen hielten. Stattdessen wurde ihr ursprünglicher Service beendet und ein neuer, oft überflüssiger Festnetzvertrag mit 1N Telecom abgeschlossen.

Das Landgericht Leipzig hat inzwischen entschieden, dass ein solcher Vertrag ungültig war, da kein rechtlich bindender Abschluss zustande gekommen sei. Dies folgt auf zahlreiche Beschwerden, wonach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1N Telecom – die in Papierform nur über einen Internetlink zugänglich waren – rechtlich mangelhaft seien. Dennoch fordert das Unternehmen weiterhin Zahlungen von bis zu 500 Euro, selbst von Kunden, die die Verträge formell widerrufen oder angefochten haben.

Die Lage verschärfte sich, als 1N Telecom seine strittigen Forderungen an TPI Investment verkaufte. Betroffene erhalten nun aggressive Vergleichsangebote: TPI verlangt pauschal 200 Euro pro Fall und droht mit höheren Summen bei Nichtzahlung. Die Verbraucherzentrale Sachsen verurteilte diese Vorgehensweise als schamlos und warnte, dass viele Verbraucher im Glauben waren, weiterhin bei der Deutschen Telekom zu sein, während sie tatsächlich in einen zweiten, unnötigen Vertrag gedrängt wurden.

Das Urteil gegen 1N Telecom schafft zwar einen Präzedenzfall, doch die betroffenen Kunden sehen sich weiterhin mit Forderungen von TPI Investment konfrontiert. Verbraucherschützer raten den Betroffenen, vor einer Reaktion auf Zahlungsaufforderungen rechtlichen Beistand zu suchen. Der Fall zeigt die anhaltenden Risiken irreführender Vertriebspraktiken in der Telekommunikationsbranche auf.

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